BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), verabschiedet am 22. Juli 2021 in Deutschland, setzt eine EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um. Ziel ist es, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abzubauen und einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten – sowohl im öffentlichen als auch im digitalen Raum. Die vollständige Umsetzung tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen anbieten, müssen bis dahin sicherstellen, dass diese barrierefrei zugänglich sind.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist!

Barrierefreiheit bedeutet weit mehr als Rampen oder Behindertentoiletten. Sie schafft Unabhängigkeit, Teilhabe und Chancengleichheit – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für ältere Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen. Gerade im digitalen Zeitalter spielt die Zugänglichkeit von Websites, Apps und Online-Diensten eine zentrale Rolle im Alltag und Berufsleben.

Die Ziele des Gesetzes

Das Gesetz verfolgt drei Kernziele:

  • Abbau digitaler Barrieren in Websites, Apps und Online-Diensten
  • Sicherstellung von Chancengleichheit beim Zugang zu digitalen Angeboten
  • Förderung von Selbstbestimmung und Eigenständigkeit für Menschen mit Behinderungen

Die Umsetzung richtet sich ausschließlich auf digitale Angebote und legt Standards fest, die Inhalte für möglichst viele Nutzer zugänglich machen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG betrifft insbesondere Unternehmen und Dienstleister, die:

  • digitale Dienstleistungen über ihre Website anbieten, z. B. Onlinebuchungen, Shop-Systeme oder Gutscheinverkauf
  • digitale oder physische Produkte vertreiben oder bereitstellen

Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, um rechtzeitig Maßnahmen umzusetzen.

Digitale Barrierefreiheit im Detail

Unter digitale Barrierefreiheit fallen unter anderem:

  • Barrierefreie Navigation: Websites und Apps müssen für Nutzer mit Mobilitäts- oder kognitiven Einschränkungen einfach bedienbar sein.
  • Screenreader-Kompatibilität: Alle Inhalte sollten auch über Vorlesesoftware zugänglich sein.
  • Alternative Texte für Bilder: Damit sehbehinderte Menschen Bildinhalte erfassen können.
  • Skalierbare Schriftgrößen und ausreichende Kontraste: Für optimale Lesbarkeit.
  • Untertitel und Gebärdensprachdolmetscher in Videos: Damit Inhalte auch für gehörlose Nutzer zugänglich sind.
  • Barrierefreie Formulare und Interaktionen: Alle Online-Formulare, Bestell- und Buchungsprozesse müssen für alle Nutzer zugänglich sein.

Die Umsetzung orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die international anerkannte Standards für barrierefreie digitale Inhalte liefern. Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass Updates und neue Inhalte die Barrierefreiheitsanforderungen dauerhaft erfüllen.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein entscheidender Schritt hin zu einer inklusive­ren digitalen Gesellschaft. Unternehmen sind gefordert, ihre digitalen Angebote rechtzeitig anzupassen, damit alle Menschen gleichberechtigten Zugang haben. Auch wenn der Stichtag 2025 erst in einigen Jahren liegt, lohnt es sich, jetzt mit Planung und Umsetzung zu beginnen, um die Anforderungen termingerecht zu erfüllen.

Ihre Website. Für alle zugänglich.

Machen Sie Ihre digitalen Angebote zugänglich und inklusiv – für Menschen mit Behinderungen, ältere Nutzer und alle, die auf barrierefreie Inhalte angewiesen sind. Starten Sie Ihr Projekt jetzt mit uns.