BFSG 2026

Was für Websites und Onlineshops jetzt gilt

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Es setzt die europäische Richtlinie 2019/882, den European Accessibility Act, in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Anders als die BITV, die nur öffentliche Stellen betrifft, richtet sich das BFSG an private Unternehmen.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist!

Barrierefreiheit bedeutet weit mehr als Rampen oder Behindertentoiletten. Sie schafft Unabhängigkeit, Teilhabe und Chancengleichheit – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für ältere Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen. Gerade im digitalen Zeitalter spielt die Zugänglichkeit von Websites, Apps und Online-Diensten eine zentrale Rolle im Alltag und Berufsleben.

Die Ziele des Gesetzes

Das Gesetz verfolgt drei Kernziele:

  • Abbau digitaler Barrieren in Websites, Apps und Online-Diensten
  • Sicherstellung von Chancengleichheit beim Zugang zu digitalen Angeboten
  • Förderung von Selbstbestimmung und Eigenständigkeit für Menschen mit Behinderungen

Die Umsetzung richtet sich ausschließlich auf digitale Angebote und legt Standards fest, die Inhalte für möglichst viele Nutzer zugänglich machen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG greift bei digitalen Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu zählen unter anderem:

  • Onlineshops und der elektronische Geschäftsverkehr
  • Buchungs- und Reservierungssysteme
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr
  • E-Books und zugehörige Software

Ausgenommen sind reine B2B-Angebote sowie Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme zwei Millionen Euro nicht übersteigt. Die Ausnahme gilt nur teilweise – für Produkte greift sie nicht.

Die Barrierefreiheitserklärung wird oft vergessen

Neben der technischen Umsetzung verlangt das BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Sie beschreibt, welche Anforderungen erfüllt sind, wo Einschränkungen bestehen und über welchen Weg Nutzerinnen und Nutzer Barrieren melden können. Diese Erklärung ist eine eigenständige Pflicht – sie fehlt in der Praxis häufig, obwohl sie mit vergleichsweise geringem Aufwand zu erstellen ist.

Wie wird kontrolliert?

Zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen mit Sitz in Magdeburg. Sie arbeitet auf zwei Wegen: aktiv über eigene, teils automatisierte Prüfungen entlang festgelegter Strategien und reaktiv über Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Wer eine betroffene Dienstleistung wegen fehlender Barrierefreiheit nicht nutzen kann, kann das melden und ein Verfahren beantragen. Das ist der praktisch häufigere Fall. Stellt die Marktüberwachung einen Verstoß fest, kann sie dessen Beseitigung verlangen. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Verstoß bis 100.000 Euro.

Digitale Barrierefreiheit im Detail

Unter digitale Barrierefreiheit fallen unter anderem:

  • Barrierefreie Navigation: Websites und Apps müssen für Nutzer mit Mobilitäts- oder kognitiven Einschränkungen einfach bedienbar sein.
  • Screenreader-Kompatibilität: Alle Inhalte sollten auch über Vorlesesoftware zugänglich sein.
  • Alternative Texte für Bilder: Damit sehbehinderte Menschen Bildinhalte erfassen können.
  • Skalierbare Schriftgrößen und ausreichende Kontraste: Für optimale Lesbarkeit.
  • Untertitel und Gebärdensprachdolmetscher in Videos: Damit Inhalte auch für gehörlose Nutzer zugänglich sind.
  • Barrierefreie Formulare und Interaktionen: Alle Online-Formulare, Bestell- und Buchungsprozesse müssen für alle Nutzer zugänglich sein.

Die Umsetzung orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die international anerkannte Standards für barrierefreie digitale Inhalte liefern. Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass Updates und neue Inhalte die Barrierefreiheitsanforderungen dauerhaft erfüllen.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein entscheidender Schritt hin zu einer inklusive­ren digitalen Gesellschaft. Unternehmen sind gefordert, ihre digitalen Angebote rechtzeitig anzupassen, damit alle Menschen gleichberechtigten Zugang haben. Auch wenn der Stichtag 2025 erst in einigen Jahren liegt, lohnt es sich, jetzt mit Planung und Umsetzung zu beginnen, um die Anforderungen termingerecht zu erfüllen.

 

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Stand: 04.09.2026

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